Oberlandesgericht Hamm, 2014-08-22, 11 U 10/14

11 U 10/14Obergericht22.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 10/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-22

Aktenzeichen: 11 U 10/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0822.11U10.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.12.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.03.2012 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagte zu 40 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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