31 U 74/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-08-25, 31 U 74/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-08-25, 31 U 74/14
31 U 74/14Obergericht25.08.2014
Regest
Eine Verwirkung des Widerrufsrechts des Darlehensnehmers kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn die dem Darlehensnehmer erteilte Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß ist und der Darlehensgeber die Erteilung einer ordnungsgemäßen Nachbelehrung unterlassen hat.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 74/14 — Hinweisschreiben
Entscheidungsdatum: 2014-08-25
Aktenzeichen: 31 U 74/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0825.31U74.14.00
Dokumenttyp: Hinweisschreiben
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Normen: BGB § 495; BGB § 355; BGB § 242
Leitsätze
Eine Verwirkung des Widerrufsrechts des Darlehensnehmers kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn die dem Darlehensnehmer erteilte Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß ist und der Darlehensgeber die Erteilung einer ordnungsgemäßen Nachbelehrung unterlassen hat.
Tenor
Es handelt sich um ein Hinweisschreiben.
Aufgrund des Hinweisschreibens wurde die Berufung zurückgenommen.
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