Oberlandesgericht Hamm, 2014-08-25, 31 U 74/14

31 U 74/14Obergericht25.08.2014

Regest

Eine Verwirkung des Widerrufsrechts des Darlehensnehmers kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn die dem Darlehensnehmer erteilte Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß ist und der Darlehensgeber die Erteilung einer ordnungsgemäßen Nachbelehrung unterlassen hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 74/14 — Hinweisschreiben

Entscheidungsdatum: 2014-08-25

Aktenzeichen: 31 U 74/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0825.31U74.14.00

Dokumenttyp: Hinweisschreiben

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Normen: BGB § 495; BGB § 355; BGB § 242

Leitsätze

Eine Verwirkung des Widerrufsrechts des Darlehensnehmers kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn die dem Darlehensnehmer erteilte Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß ist und der Darlehensgeber die Erteilung einer ordnungsgemäßen Nachbelehrung unterlassen hat.

Tenor

Es handelt sich um ein Hinweisschreiben.

Aufgrund des Hinweisschreibens wurde die Berufung zurückgenommen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.