14 UF 125/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-08-29, 14 UF 125/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-08-29, 14 UF 125/14
14 UF 125/14Obergericht29.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 14 UF 125/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-08-29
Aktenzeichen: 14 UF 125/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0829.14UF125.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Pflegeeltern wird – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen – der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Dortmund vom 3.6.2014 im Kostenpunkt teilweise abgeändert.
Für das erstinstanzliche Verfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500 € festgesetzt.
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