Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-01, 5 U 229/13

5 U 229/13Obergericht01.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 229/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-01

Aktenzeichen: 5 U 229/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0901.5U229.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 26.11.2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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