Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-02, 25 W 135/14

25 W 135/14Obergericht02.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 W 135/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-02

Aktenzeichen: 25 W 135/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0902.25W135.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Dortmund vom 23.01.2014 dahin abgeändert, dass von der Beklagten 22.059,43 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 16.987,65 € seit dem 28.03.2012 und aus weiteren 5.071,78 € seit dem 05.07.2013 an die Kläger zu erstatten sind.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Der Beschwerdewert beträgt 1.703,00 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.