25 W 135/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-02, 25 W 135/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-02, 25 W 135/14
25 W 135/14Obergericht02.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 135/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-02
Aktenzeichen: 25 W 135/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0902.25W135.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Dortmund vom 23.01.2014 dahin abgeändert, dass von der Beklagten 22.059,43 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 16.987,65 € seit dem 28.03.2012 und aus weiteren 5.071,78 € seit dem 05.07.2013 an die Kläger zu erstatten sind.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Der Beschwerdewert beträgt 1.703,00 €.
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