27 W 97/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-02, 27 W 97/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 W 97/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-02
Aktenzeichen: 27 W 97/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0902.27W97.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten vom 20.06.2014 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Registergericht - Essen vom 17.06.2014, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 11.07.2014, aufgehoben.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt (§ 36 Abs.3 GNotKG).
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