Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-03, 31 U 12/14

31 U 12/14Obergericht03.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 12/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-03

Aktenzeichen: 31 U 12/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0903.31U12.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22.11.2013 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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