19 U 40/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-09, 19 U 40/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-09, 19 U 40/14
19 U 40/14Obergericht09.09.2014
Regest
Ergänzende Vertragsauslegung zu einem anlagebedingtem Mangel beim Kauf und Rückkauf eines Pferdes.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 19 U 40/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-09
Aktenzeichen: 19 U 40/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0909.19U40.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Normen: §§ 153, 157, 437 BGB
Leitsätze
Ergänzende Vertragsauslegung zu einem anlagebedingtem Mangel beim Kauf und Rückkauf eines Pferdes.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Februar 2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist, ebenso wie das vorgenannte Urteil des Landgerichts, vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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