Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-09, 19 U 40/14

19 U 40/14Obergericht09.09.2014

Regest

Ergänzende Vertragsauslegung zu einem anlagebedingtem Mangel beim Kauf und Rückkauf eines Pferdes.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 19 U 40/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-09

Aktenzeichen: 19 U 40/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0909.19U40.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: §§ 153, 157, 437 BGB

Leitsätze

Ergänzende Vertragsauslegung zu einem anlagebedingtem Mangel beim Kauf und Rückkauf eines Pferdes.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Februar 2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist, ebenso wie das vorgenannte Urteil des Landgerichts, vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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