1 Vollz (Ws) 446/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-16, 1 Vollz (Ws) 446/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-16, 1 Vollz (Ws) 446/14
1 Vollz (Ws) 446/14Obergericht16.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 446/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-16
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 446/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0916.1VOLLZ.WS446.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Dem Betroffenen wird kostenfrei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gewährt.
Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen.
Die Rechtsbeschwerde wird verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu tragen (§ 121 Abs. 2 StVollzG).
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