Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-16, 1 Vollz (Ws) 446/14

1 Vollz (Ws) 446/14Obergericht16.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 446/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-16

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 446/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0916.1VOLLZ.WS446.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Dem Betroffenen wird kostenfrei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gewährt.

Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen.

Die Rechtsbeschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu tragen (§ 121 Abs. 2 StVollzG).

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