15 W 252/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-30, 15 W 252/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-30, 15 W 252/14
15 W 252/14Obergericht30.09.2014
Regest
Zur Frage der Gebührenberechnung bei der Beschränkung des Aufgabenkreises der Betreuung auf einen Teil der Vermögenssorge.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 252/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-30
Aktenzeichen: 15 W 252/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0930.15W252.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: KV Nr. 11101 GNotKG, KostO § 92
Leitsätze
Zur Frage der Gebührenberechnung bei der Beschränkung des Aufgabenkreises der Betreuung auf einen Teil der Vermögenssorge.
Tenor
Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.
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