Oberlandesgericht Hamm, 2014-09-30, 15 W 252/14

15 W 252/14Obergericht30.09.2014

Regest

Zur Frage der Gebührenberechnung bei der Beschränkung des Aufgabenkreises der Betreuung auf einen Teil der Vermögenssorge.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 252/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-30

Aktenzeichen: 15 W 252/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0930.15W252.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: KV Nr. 11101 GNotKG, KostO § 92

Leitsätze

Zur Frage der Gebührenberechnung bei der Beschränkung des Aufgabenkreises der Betreuung auf einen Teil der Vermögenssorge.

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

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