Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-09, 4 Ws 227/14

4 Ws 227/14Obergericht09.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 227/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-09

Aktenzeichen: 4 Ws 227/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1009.4WS227.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die Erhebung der öffentlichen Klage gegen den Beschuldigten wird angeordnet (§ 175 StPO).

Die Durchführung dieses Beschlusses nach Maßgabe der folgenden Gründe obliegt der Staatsanwaltschaft Münster.

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