Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-15, 19 W 21/14

19 W 21/14Obergericht15.10.2014

Regest

Keine Prozesskostenhilfe für Klage aus der Gewinnzusage einer in Spanien ansässigen Firma, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung mutwillig erscheint.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 19 W 21/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-15

Aktenzeichen: 19 W 21/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1015.19W21.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Normen: § 114 ZPO

Leitsätze

Keine Prozesskostenhilfe für Klage aus der Gewinnzusage einer in Spanien ansässigen Firma, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung mutwillig erscheint.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Essen vom 09.07.2014 (12 O 102/14) wird zurückgewiesen.

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