28 U 180/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-16, 28 U 180/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-16, 28 U 180/13
28 U 180/13Obergericht16.10.2014
Regest
Zu den Anforderungen an den Beweis eines Sachmangels, wenn bestimmte Mangelsymptome wiederholt auftreten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 180/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-16
Aktenzeichen: 28 U 180/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1016.28U180.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: BGB § 434
Leitsätze
Zu den Anforderungen an den Beweis eines Sachmangels, wenn bestimmte Mangelsymptome wiederholt auftreten.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23.09.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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