Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-16, 28 U 180/13

28 U 180/13Obergericht16.10.2014

Regest

Zu den Anforderungen an den Beweis eines Sachmangels, wenn bestimmte Mangelsymptome wiederholt auftreten.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 180/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-16

Aktenzeichen: 28 U 180/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1016.28U180.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: BGB § 434

Leitsätze

Zu den Anforderungen an den Beweis eines Sachmangels, wenn bestimmte Mangelsymptome wiederholt auftreten.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 23.09.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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