32 SA 70/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-20, 32 SA 70/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-20, 32 SA 70/14
32 SA 70/14Obergericht20.10.2014
Regest
Zur Anwendung des § 26 ZPO, wenn Gegenstand der Klage ein schuldrechtlicher Anspruch auf Auflassung ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 70/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-20
Aktenzeichen: 32 SA 70/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1020.32SA70.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 26, 36
Leitsätze
Zur Anwendung des § 26 ZPO, wenn Gegenstand der Klage ein schuldrechtlicher Anspruch auf Auflassung ist.
Tenor
Als zuständiges Gericht wird das Landgericht C bestimmt.
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