Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-22, 34 U 113/13

34 U 113/13Obergericht22.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 113/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-22

Aktenzeichen: 34 U 113/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1022.34U113.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14.06.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Paderborn (2 O 19/13) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 13.000,00 EUR festgesetzt.

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