Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-23, 27 U 54/13

27 U 54/13Obergericht23.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 54/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-23

Aktenzeichen: 27 U 54/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1023.27U54.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen des Klägers gegen das am 22. März 2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum und gegen das am 7. Juni 2013 verkündete Ergänzungsurteil werden zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin des Beklagten.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil in der Fassung des am 7. Juni 2013 verkündeten Ergänzungsurteils sind vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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