4 UF 210/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-27, 4 UF 210/13
Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-27, 4 UF 210/13
4 UF 210/13Obergericht27.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 210/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-27
Aktenzeichen: 4 UF 210/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1027.4UF210.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Tenor
Der Kindesmutter wird das Sorgerecht für den am #.#.2002 geborenen A in den Bereichen Schulangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge entzogen. Das Jugendamt wird zum Ergänzungspfleger bestellt.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000 € festgesetzt.
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