Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-27, 4 UF 210/13

4 UF 210/13Obergericht27.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 210/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-27

Aktenzeichen: 4 UF 210/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1027.4UF210.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Tenor

Der Kindesmutter wird das Sorgerecht für den am #.#.2002 geborenen A in den Bereichen Schulangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge entzogen. Das Jugendamt wird zum Ergänzungspfleger bestellt.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert wird auf 3.000 € festgesetzt.

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