3 Ws 366/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-28, 3 Ws 366/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-28, 3 Ws 366/14
3 Ws 366/14Obergericht28.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 366/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-28
Aktenzeichen: 3 Ws 366/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1028.3WS366.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der Beschluss des Vorsitzenden der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld wird insoweit aufgehoben, als die akustische Besuchsüberwachung bei Besuchen der Ehefrau des Angeklagten L und seiner Schwester C sowie die Überwachung des Schriftverkehrs der vorgenannten Personen entfällt.
Es wird klargestellt, dass die übrigen Anordnungen des vorgenannten Beschlusses einschließlich der optischen Besuchsüberwachung auf-rechterhalten bleiben.
Insoweit wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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