25 W 302/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-29, 25 W 302/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-29, 25 W 302/14
25 W 302/14Obergericht29.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 302/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-29
Aktenzeichen: 25 W 302/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1029.25W302.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde wird der Kostenfestsetzungsbeschluss teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Urteils der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 6. März 2014 sind von der Klägerin an die Beklagte 1249,50 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. März 2014 zu erstatten.
Aufgrund des Urteils der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 6. März 2014 sind von der Klägerin an die Streithelferin der Beklagten 1249,50 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. März 2014 zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Der Beschwerdewert beträgt 1102,42 €
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