Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-31, 4 WF 240/14

4 WF 240/14Obergericht31.10.2014

Regest

Das Erstgericht kann die Sache dem Beschwerdegericht mit einem auf neue Gründe gestützten Nichtabhilfebeschluss vorlegen

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 240/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-31

Aktenzeichen: 4 WF 240/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1031.4WF240.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Normen: §§ 114, 118, 572 ZPO

Leitsätze

Das Erstgericht kann die Sache dem Beschwerdegericht mit einem auf neue Gründe gestützten Nichtabhilfebeschluss vorlegen

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Siegen vom 21.07.2014 (15 F 452/14) wird aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses vom 30.09.2014 zurückgewiesen.

Eine Entscheidung über die Gerichtskosten ist nicht veranlasst; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet, §§ 127 Abs. 4 ZPO,113 Abs. 1 Satz 2 FamFG.

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