Oberlandesgericht Hamm, 2014-11-04, 4 RVs 128/14

4 RVs 128/14Obergericht04.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 RVs 128/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-04

Aktenzeichen: 4 RVs 128/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1104.4RVS128.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Schuldspruch dahingehend berichtigt, dass das Wort gewerbsmäßig entfällt.

Darüber hinaus wird das Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Warendorf zurückverwiesen.

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