Oberlandesgericht Hamm, 2014-11-06, 22 U 89/14

22 U 89/14Obergericht06.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 89/14 — Hinweisschreiben

Entscheidungsdatum: 2014-11-06

Aktenzeichen: 22 U 89/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1106.22U89.14.00

Dokumenttyp: Hinweisschreiben

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Antragstellerin gegen das am 15.04.2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen, da der Senat einstimmig davon überzeugt ist, dass das Rechtsmittel offensichtlich keine Erfolgsaussicht hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats nicht erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.