22 U 89/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-11-06, 22 U 89/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 89/14 — Hinweisschreiben
Entscheidungsdatum: 2014-11-06
Aktenzeichen: 22 U 89/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1106.22U89.14.00
Dokumenttyp: Hinweisschreiben
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Antragstellerin gegen das am 15.04.2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen, da der Senat einstimmig davon überzeugt ist, dass das Rechtsmittel offensichtlich keine Erfolgsaussicht hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats nicht erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.
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