Oberlandesgericht Hamm, 2014-11-06, 5 RVs 98/14

5 RVs 98/14Obergericht06.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 98/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-06

Aktenzeichen: 5 RVs 98/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1106.5RVS98.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den insoweit zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben (§ 349 Abs. 4 StPO).

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen (§ 354 Abs. 2 StPO).

Die weitergehende Revision wird als offensichtlich unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).

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