5 RVs 98/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-11-06, 5 RVs 98/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-11-06, 5 RVs 98/14
5 RVs 98/14Obergericht06.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 98/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-11-06
Aktenzeichen: 5 RVs 98/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1106.5RVS98.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den insoweit zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben (§ 349 Abs. 4 StPO).
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen (§ 354 Abs. 2 StPO).
Die weitergehende Revision wird als offensichtlich unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).
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