4 W 70/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-11-25, 4 W 70/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 W 70/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-11-25
Aktenzeichen: 4 W 70/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1125.4W70.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 05.09.2013 gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Detmold vom 06.08.2013 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 4.500,00 € festgesetzt.
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