27 U 58/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-11-27, 27 U 58/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 58/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-27
Aktenzeichen: 27 U 58/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1127.27U58.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 14.05.2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 42.701,47 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.09.2011 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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