Oberlandesgericht Hamm, 2014-11-27, 4 Ws 363/14

4 Ws 363/14Obergericht27.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 363/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-27

Aktenzeichen: 4 Ws 363/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1127.4WS363.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

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