4 Ws 363/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-11-27, 4 Ws 363/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-11-27, 4 Ws 363/14
4 Ws 363/14Obergericht27.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 363/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-11-27
Aktenzeichen: 4 Ws 363/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1127.4WS363.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
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