5 U 46/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-01, 5 U 46/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-01, 5 U 46/14
5 U 46/14Obergericht01.12.2014
Regest
Der Antrag eines Nichtberechtigten auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens und die Klage eines Nichtberechtigten hemmen die Verjährung nicht.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 46/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-01
Aktenzeichen: 5 U 46/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1201.5U46.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: § 204 Abs. 1 Nr. 1 u. 7 BGB
Leitsätze
Der Antrag eines Nichtberechtigten auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens und die Klage eines Nichtberechtigten hemmen die Verjährung nicht.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 13.02.2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; das angefochtene Urteil ist jetzt ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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