Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-01, 5 U 46/14

5 U 46/14Obergericht01.12.2014

Regest

Der Antrag eines Nichtberechtigten auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens und die Klage eines Nichtberechtigten hemmen die Verjährung nicht.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 46/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-01

Aktenzeichen: 5 U 46/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1201.5U46.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: § 204 Abs. 1 Nr. 1 u. 7 BGB

Leitsätze

Der Antrag eines Nichtberechtigten auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens und die Klage eines Nichtberechtigten hemmen die Verjährung nicht.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13.02.2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; das angefochtene Urteil ist jetzt ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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