Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-11, 5 U 60/14

5 U 60/14Obergericht11.12.2014

Regest

Verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 BGB ausgeübt in Deutschland gem. Art. 5 Nr. 3 EUGVVO scheidet aus, wenn die Entziehung des Besitzes an den ursprünglich von der Beklagten (Hellenische Republik) ausgegebenen Anleihen nach dem Vortrag des Klägers nicht in Deutschland erfolgt sein soll, sondern in Griechenland.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 60/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-11

Aktenzeichen: 5 U 60/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1211.5U60.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: Art. 5 Nr. 3 EUGVVO

Leitsätze

Verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 BGB ausgeübt in Deutschland gem. Art. 5 Nr. 3 EUGVVO scheidet aus, wenn die Entziehung des Besitzes an den ursprünglich von der Beklagten (Hellenische Republik) ausgegebenen Anleihen nach dem Vortrag des Klägers nicht in Deutschland erfolgt sein soll, sondern in Griechenland.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27.02.2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.