Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-15, 22 U 89/14

22 U 89/14Obergericht15.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 89/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-12-15

Aktenzeichen: 22 U 89/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1215.22U89.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 15.04.2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das am 15.04.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 480.000,00 € festgesetzt.

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