2 U 97/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-15, 2 U 97/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 U 97/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-15
Aktenzeichen: 2 U 97/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1215.2U97.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Es ist beabsichtigt, die Berufung des Klägers durch Beschluss, § 522 ZPO, zurückzuweisen. Die Berufung hat - ohne dass der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung beikommt, ohne dass die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und ohne dass eine mündliche Verhandlung geboten ist - keine Aussicht auf Erfolg.
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