Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-15, 2 U 97/14

2 U 97/14Obergericht15.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 97/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-12-15

Aktenzeichen: 2 U 97/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1215.2U97.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Es ist beabsichtigt, die Berufung des Klägers durch Beschluss, § 522 ZPO, zurückzuweisen. Die Berufung hat - ohne dass der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung beikommt, ohne dass die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und ohne dass eine mündliche Verhandlung geboten ist - keine Aussicht auf Erfolg.

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