2 RBs 64/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-16, 2 RBs 64/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-16, 2 RBs 64/14
2 RBs 64/14Obergericht16.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 RBs 64/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-16
Aktenzeichen: 2 RBs 64/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1216.2RBS64.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Betroffene wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die Aufzeichnungspflicht gemäß §§ 60 Abs. 1 Ziffer 4, § 27 Abs. 1 Ziffer 2, Abs. 3 Saatgutverkehrsgesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziffer 6 Saatgutaufzeichnungsverordnung zu einer Geldbuße von 300 EUR verurteilt wird.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Betroffene.
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