Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-16, 2 RBs 64/14

2 RBs 64/14Obergericht16.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 RBs 64/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-12-16

Aktenzeichen: 2 RBs 64/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1216.2RBS64.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Betroffene wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die Aufzeichnungspflicht gemäß §§ 60 Abs. 1 Ziffer 4, § 27 Abs. 1 Ziffer 2, Abs. 3 Saatgutverkehrsgesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziffer 6 Saatgutaufzeichnungsverordnung zu einer Geldbuße von 300 EUR verurteilt wird.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Betroffene.

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