Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-18, 28 U 135/13

28 U 135/13Obergericht18.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 135/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-18

Aktenzeichen: 28 U 135/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1218.28U135.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05.06.2013 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum – Einzelrichter - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 300,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.05.2012 Zug um Zug gegen Rückgabe eines Fahrradträgers der Marke U (Artikelnummer #######) zu zahlen.

Im Übrigen bleibt es bei der angefochtenen Entscheidung.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.

Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz bleibt es bei der Kostenentscheidung des Landgerichts.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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