Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-19, 26 U 44/14

26 U 44/14Obergericht19.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 44/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-19

Aktenzeichen: 26 U 44/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1219.26U44.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Februar 2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilig andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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