Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-22, 5 U 80/14

5 U 80/14Obergericht22.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 80/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-22

Aktenzeichen: 5 U 80/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1222.5U80.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 2) und die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 1) wird das am 30.4.2014 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Detmold abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten zu 2) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckenbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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