15 W 256/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-23, 15 W 256/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-23, 15 W 256/14
15 W 256/14Obergericht23.12.2014
Regest
Die Nutzung einer Photovoltaikanlage kann nur dann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, wenn ein technischer Eigenverbrauch des erzeugten Stroms auf dem begünstigten Grundstück stattfindet.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 256/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-23
Aktenzeichen: 15 W 256/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1223.15W256.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GBO § 31, ZPO § 867
Leitsätze
Die Nutzung einer Photovoltaikanlage kann nur dann Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein, wenn ein technischer Eigenverbrauch des erzeugten Stroms auf dem begünstigten Grundstück stattfindet.
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.