12 WF 273/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-30, 12 WF 273/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-30, 12 WF 273/14
12 WF 273/14Obergericht30.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 WF 273/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-30
Aktenzeichen: 12 WF 273/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1230.12WF273.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird die Kostenentscheidung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht – Dortmund vom 29.10.2014 (114 F 1252/14) wie folgt abgeändert:
Die Gerichtskosten des Verfahrens werden dem Antragsteller, der Kindesmutter und der Antragsgegnerin zu je einem Drittel auferlegt; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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