15 W 248/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-30, 15 W 248/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-30, 15 W 248/14
15 W 248/14Obergericht30.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 248/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-30
Aktenzeichen: 15 W 248/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1230.15W248.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 4) hat den Beteiligten zu 1) und zu 6) die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 96.080,00 € festgesetzt.
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