Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-30, 15 W 248/14

15 W 248/14Obergericht30.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 248/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-12-30

Aktenzeichen: 15 W 248/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1230.15W248.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 4) hat den Beteiligten zu 1) und zu 6) die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 96.080,00 € festgesetzt.

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