Oberlandesgericht Hamm, 2015-01-13, 24 U 136/12

24 U 136/12Obergericht13.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 136/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-13

Aktenzeichen: 24 U 136/12

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0113.24U136.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 09.05.2012 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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