Oberlandesgericht Hamm, 2015-01-13, 26 U 122/14

26 U 122/14Obergericht13.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 122/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-13

Aktenzeichen: 26 U 122/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0113.26U122.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 4. Juli 2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz .

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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