Oberlandesgericht Hamm, 2015-01-13, 26 U 95/14

26 U 95/14Obergericht13.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 95/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-13

Aktenzeichen: 26 U 95/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0113.26U95.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 14. Mai 2014 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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