Oberlandesgericht Hamm, 2015-01-16, 10 WF 259/14

10 WF 259/14Obergericht16.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 WF 259/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-16

Aktenzeichen: 10 WF 259/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0116.10WF259.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Familiensenat

Tenor

Die Beschlüsse des Senats vom 10.12.2014 und vom 22.12.2014 werden wegen einer offenbaren Unrichtigkeit (§ 42 Abs. 1 FamFG) bei der Bezeichnung der beteiligten Kindeseltern dahingehend berichtigt, dass es statt „Antragsteller/s“ richtigerweise „Antragsgegner/s“ und statt „Antragsgegnerin“ richtigerweise „Antragstellerin“ heißen muss. Denn im Verfahren 10 WF 259/14 OLG Hamm = 42 F 10/14 AG Recklinghausen ist die Kindesmutter Antragstellerin und der Kindesvater Antragsgegner.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.