15 W 302/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-01-16, 15 W 302/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-01-16, 15 W 302/14
15 W 302/14Obergericht16.01.2015
Regest
Bleibt der eingetragene Nacherbenvermerk im Grundbuch bestehen, ist dem Nacherben eine Eintragung im Grundbuch aufgrund einer Verfügung des Vorerben nicht bekannt zu geben.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 302/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-16
Aktenzeichen: 15 W 302/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0116.15W302.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GBO § 55
Leitsätze
Bleibt der eingetragene Nacherbenvermerk im Grundbuch bestehen, ist dem Nacherben eine Eintragung im Grundbuch aufgrund einer Verfügung des Vorerben nicht bekannt zu geben.
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben
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