Oberlandesgericht Hamm, 2015-01-16, 15 W 302/14

15 W 302/14Obergericht16.01.2015

Regest

Bleibt der eingetragene Nacherbenvermerk im Grundbuch bestehen, ist dem Nacherben eine Eintragung im Grundbuch aufgrund einer Verfügung des Vorerben nicht bekannt zu geben.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 302/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-16

Aktenzeichen: 15 W 302/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0116.15W302.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GBO § 55

Leitsätze

Bleibt der eingetragene Nacherbenvermerk im Grundbuch bestehen, ist dem Nacherben eine Eintragung im Grundbuch aufgrund einer Verfügung des Vorerben nicht bekannt zu geben.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben

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