6 WF 325/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-01-16, 6 WF 325/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-01-16, 6 WF 325/14
6 WF 325/14Obergericht16.01.2015
Regest
Zur Berücksichtigung eines Mehrbedarfs im Rahmen der Verfahrenskostenhilfeentscheidung
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 325/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-16
Aktenzeichen: 6 WF 325/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0116.6WF325.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Normen: ZPO § 115
Leitsätze
Zur Berücksichtigung eines Mehrbedarfs im Rahmen der Verfahrenskostenhilfeentscheidung
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 13.11.2014 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bochum vom 28.10.2014 (Az.: 86 F 265/14) hinsichtlich der angeordneten monatlichen Ratenzahlung abgeändert:
Dem Antragsteller wird aufgegeben, monatliche Raten in Höhe von 292,00 € ab dem 01.02.2015 zu zahlen.
Die Ratenzahlungsverpflichtung ist auf höchstens 48 Monate beschränkt.
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