Oberlandesgericht Hamm, 2015-01-21, 15 W 19/15

15 W 19/15Obergericht21.01.2015

Regest

Die Aufhebung des Briefausschlusses bedarf nicht der Zustimmung der Berechtigten anderer am Grundstück eingetragener dinglichen Rechte.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 19/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-21

Aktenzeichen: 15 W 19/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0121.15W19.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 876, BGB § 877, BGB § 1116 Abs. 3

Leitsätze

Die Aufhebung des Briefausschlusses bedarf nicht der Zustimmung der Berechtigten anderer am Grundstück eingetragener dinglichen Rechte.

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.