12 U 182/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-01-30, 12 U 182/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-01-30, 12 U 182/14
12 U 182/14Obergericht30.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 182/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-01-30
Aktenzeichen: 12 U 182/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0130.12U182.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 11.09.2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg (I-2 0 83/14) wird als unzulässig verworfen.
Das Wiedereinsetzungsgesuch des Beklagten wird verworfen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 31.000,00 EUR festgesetzt.
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