Oberlandesgericht Hamm, 2015-01-30, 12 U 182/14

12 U 182/14Obergericht30.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 12 U 182/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-30

Aktenzeichen: 12 U 182/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0130.12U182.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 11.09.2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg (I-2 0 83/14) wird als unzulässig verworfen.

Das Wiedereinsetzungsgesuch des Beklagten wird verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 31.000,00 EUR festgesetzt.

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