Oberlandesgericht Hamm, 2015-02-02, 31 U 126/14

31 U 126/14Obergericht02.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 126/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-02

Aktenzeichen: 31 U 126/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0202.31U126.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 22. August 2014 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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