Oberlandesgericht Hamm, 2015-02-04, 8 U 89/14

8 U 89/14Obergericht04.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 89/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-04

Aktenzeichen: 8 U 89/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0204.8U89.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. Mai 2014 verkündete Urteil der V. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

  1. 20.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2013 sowie

  2. 859,80 € (außergerichtliche Kosten) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2014

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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