2 Ausl. 12/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-02-05, 2 Ausl. 12/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-02-05, 2 Ausl. 12/15
2 Ausl. 12/15Obergericht05.02.2015
Regest
Zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 ZP-Überstübk; Entbehrlichkeit einer erneuten Ausweisungsverfügung infolge der der Verurteilung zugrunde liegenden Tat beim Festhalten an einer bereits bestehenden Ausweisungsverfügung nach sachlicher Prüfung
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl. 12/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-05
Aktenzeichen: 2 Ausl. 12/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0205.2AUSL12.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: IRG § 71 Abs. 4, Überstübk Art. 3, ZP-Überstübk Art. 3 Abs. 1
Leitsätze
Zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 ZP-Überstübk; Entbehrlichkeit einer erneuten Ausweisungsverfügung infolge der der Verurteilung zugrunde liegenden Tat beim Festhalten an einer bereits bestehenden Ausweisungsverfügung nach sachlicher Prüfung
Tenor
Die Vollstreckung des noch nicht verbüßten Strafrestes der gegen den polnischen Staatsangehörigen T, geboren am xx. Februar 19xx in H/Polen, durch Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 18. Dezember 2013 (Az.: 9 KLs 676 Js 154/13 (13/13)), rechtskräftig seit dem 22. Mai 2014, wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verhängten „Gesamt“-Freiheitsstrafe von sechs Jahren in Polen, wird für zulässig erklärt.
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