32 SA 97/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-03-02, 32 SA 97/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-03-02, 32 SA 97/14
32 SA 97/14Obergericht02.03.2015
Regest
Der Verweisungsbeschluss eines Amtsgerichts an ein Landgericht kann willkürlich und ohne Bindungswirkung sein, wenn das Amtsgericht bei der Verweisung auf den im Zeitpunkt der Klageerhebung über 5.000 Euro liegenden Zuständigkeitsstreitwert abstellt, ohne zu beachten, dass dieser im Zeitpunkt der Verweisung durch teilweise Klagerücknahmen auf einen die Zuständigkeit des Amtsgerichts begründenden Wert reduziert wurde.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 97/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-02
Aktenzeichen: 32 SA 97/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0302.32SA97.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 36 I Nr. 6 ZPO, 281 ZPO
Leitsätze
Der Verweisungsbeschluss eines Amtsgerichts an ein Landgericht kann willkürlich und ohne Bindungswirkung sein, wenn das Amtsgericht bei der Verweisung auf den im Zeitpunkt der Klageerhebung über 5.000 Euro liegenden Zuständigkeitsstreitwert abstellt, ohne zu beachten, dass dieser im Zeitpunkt der Verweisung durch teilweise Klagerücknahmen auf einen die Zuständigkeit des Amtsgerichts begründenden Wert reduziert wurde.
Tenor
Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht Rahden bestimmt.
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