Oberlandesgericht Hamm, 2015-03-02, 32 SA 97/14

32 SA 97/14Obergericht02.03.2015

Regest

Der Verweisungsbeschluss eines Amtsgerichts an ein Landgericht kann willkürlich und ohne Bindungswirkung sein, wenn das Amtsgericht bei der Verweisung auf den im Zeitpunkt der Klageerhebung über 5.000 Euro liegenden Zuständigkeitsstreitwert abstellt, ohne zu beachten, dass dieser im Zeitpunkt der Verweisung durch teilweise Klagerücknahmen auf einen die Zuständigkeit des Amtsgerichts begründenden Wert reduziert wurde.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 97/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-02

Aktenzeichen: 32 SA 97/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0302.32SA97.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: §§ 36 I Nr. 6 ZPO, 281 ZPO

Leitsätze

Der Verweisungsbeschluss eines Amtsgerichts an ein Landgericht kann willkürlich und ohne Bindungswirkung sein, wenn das Amtsgericht bei der Verweisung auf den im Zeitpunkt der Klageerhebung über 5.000 Euro liegenden Zuständigkeitsstreitwert abstellt, ohne zu beachten, dass dieser im Zeitpunkt der Verweisung durch teilweise Klagerücknahmen auf einen die Zuständigkeit des Amtsgerichts begründenden Wert reduziert wurde.

Tenor

Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht Rahden bestimmt.

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