11 U 95/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-03-06, 11 U 95/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 95/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-06
Aktenzeichen: 11 U 95/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0306.11U95.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27.05.2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das vorgenannte Urteil teilweise abgeändert.
Das beklagte Land bleibt verurteilt, an den Kläger 34.711,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.11.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des beklagten Landes wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 68 % und das beklagte Land zu 32 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beide Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die andere Partei vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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